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Jugendarbeit

Diese Frage stellten sich manche Eltern, als der Amoklauf von Winnenden bekannt wurde. Sie befürchteten, dass in Schützenvereinen die elterliche Erziehung zur Gewaltfreiheit oder zur Friedensgesinnung verloren gehen, ja sich sogar ein Killerinstinkt aufbauen könnte. Wer aber unseren Verein besucht und die Jugendarbeit beobachtet hat, erkennt, dass diese Sorgen völlig unbegründet sind.

Der Schießsport hat seine Betonung auf Sport, die Sportwaffe ist unser Sportgerät. Wir zielen nie auf Menschen, auch nicht digital. Wir ahmen keine Verletzungs- oder Tötungsszenen nach (z.B. Paintball). Wir haben keine martialischen Verkleidungen, die uns als Krieger darstellen sollten. Es wird nicht geballert. Unser optisches Ziel sind nur runde Papierscheiben. Dass der Zehnerring von Jungschützen möglichst oft getroffen werden kann, daran muss körperlich und geistig intensiv gearbeitet werden.
Der Umgang mit dem Sportgerät erfordert höchste Disziplin. Strenge Sicherheitsbestimmungen werden daher schon am allerersten Trainingstag eingeübt und immer wiederholt. Wichtig ist auch die sorgfältige Behandlung der Waffe. Das Training erfordert Geduld, Ausdauer und Fließ. Gerade auch dann, wenn sich nicht gleich die gewünschten Ergebnisse einstellen. Ebenso ist Ehrlichkeit wichtig, da sich doch hin und wieder eine Möglichkeit ergeben könnte, sein Ergebnis heimlich zu verschönern. Vor jedem Wettkampf und vor allem vor jedem Schuss ist höchste Konzentration nötig. Dies alles sind Eigenschaften, die einem Kind auch in der Schule und später im Berufsleben abverlangt werden.

Eltern fragen sich: Warum soll mein Kind gerade zu den Sportschützen gehen, denn diese Lern- und Erziehungsziele werden doch auch von anderen Sportarten erreicht?

Dafür gibt es zwei Gründe:

Zum einen ist Sportschießen eine sehr objektive Sportart. Es gibt keinen Schiedsrichter, der am schlechten Ergebnis schuld ist. Es gibt keine Beeinflussung von Mitkonkurrenten im Wettkampf. Ich allein habe mein Ergebnis erzielt, egal ob gut oder schlecht.

Zum anderen ist es ein äußerst genauer Gradmesser für die eigene aktuelle Verfassung. Sei es ein körperliches Unwohlsein, Ärger in der Schule oder Trainingsrückstand, das Ringergebnis zeigt unbarmherzig jedes Tief, aber auch jedes Hoch an. Sportschießen kann somit ein Indiz für das Gefühlsleben des Kindes sein.

Die gemeinnützige Aufgabe unseres Vereins in der Jugendarbeit ist es, einen intensiven Beitrag zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen zu leisten.

Dies erfolgt entsprechend unseren sportlichen, sozialen, emotionalen und geistigen Leitgedanken.

Unsere Jugendtrainer:

  • sind sich der Rolle als pädagogisch wirkende Menschen bewusst. Sie stellen ihr persönliches  Verhalten beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen darauf ab. Sie beherschen die Grundlagen des Lernens und Lehrens. 
  • sind sich des jeweiligen Entwicklungsstandes junger Menschen bewusst und handeln   dementsprechend.
  • beherrschen die Grundlagen von kinder- und jugendgerechtem Training.
  • sind sich ihrer Aufsichtspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten jungen Menschen bewusst und richten ihr persönliches Verhalten danach aus. 

Neben der sportlichen Kompetenz des Trainerteams ist Kindeswohl und Kinderschutz in der Jugendarbeit für uns ein wichtiges Anliegen, weshalb der Verein mit dem Wetteraukreis eine freiwillige Vereinbarung gemäß § 72a Sozialgesetzbuch VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) geschlossen hat.

Dies wird u.a. durch die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen des gesamten Jugendtrainerteams, welche in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden, sowie durch Eigenerklärungen sichergestellt. 

In der Kinder- und Jugendarbeit übernehmen wir Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Dazu gehört der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt sowie vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und vor Diskriminierungen aller Art.

Kinder- und Jugendarbeit lebt von der vertrauensvollen Zusammenarbeit untereinander. In unserer Rolle als Leitungskraft haben wir eine besondere Autoritäts- und Vertrauensstellung. Wir versichern, dass wir dies nicht zum Schaden der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ausnutzen werden.

Unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dem persönlichen Empfinden der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen geben wir Vorrang vor unseren persönlichen Zielen.

Wir tragen Sorge dafür, dass die Regeln des Verbandes / Vereines eingehalten werden, insbesondere übernehmen wir eine positive und aktive Vorbildfunktion.

Im Sport spielt der direkte, enge Körperkontakt eine große Rolle und ist bei vielen Übungen unabdingbar. Wir nehmen die individuellen Grenzempfindungen von Kindern und Jugendlichen ernst und achten darauf, dass auch Kinder und Jugendliche untereinander diese Grenzen respektieren.

Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert. Wir intervenieren dagegen aktiv.

Im Konflikt- oder Verdachtsfall ziehen wir professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informieren Ansprechpartner bei dem Verband / Verein oder beim zuständigen Jugendamt. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.

Unsere nachstehenden Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung aller Art als auch dem Schutz von Mitarbeiter/innen vor einem falschen Verdacht.

  1. Keine Einzeltrainings ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte
    Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten. D. h. wenn ein(e) Trainer/in Einzeltraining für erforderlich hält, muss eine weitere Person anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.
  2. Keine Privatgeschenke an Kinder
    Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter bzw. einer weiteren Mitarbeiterin abgesprochen sind.
  3. Einzelne Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen
    Einzelne Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen. Kindern und Jugendlichen übernachten nicht im Privatbereich der betreuenden Personen.
  4. Kein Duschen bzw. Übernachten alleine mit einzelnen Kindern
    Es wird nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen geduscht. Es wird nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen übernachtet. Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen, z. B. im Rahmen von Sportfesten, Freizeiten oder vergleichbaren Veranstaltungen sind möglich. Umkleidekabinen werden erst nach Anklopfen und Rückmeldung betreten.
  5. Keine Geheimnisse mit Kindern
    Es werden keine Geheimnisse mit Kindern und Jugendlichen geteilt. Alle Absprachen können öffentlich gemacht werden.
  6. Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern
    Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen  (Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
  7. Transparenz im Handeln
    Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weiteren Verantwortlichem abzusprechen. Erforderlich ist das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.

Damit Ihr Kind auch ohne die Begleitung eines Erziehungsberechtigten am Training teilnehmen kann, fordert der Gesetzgeber eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile. Den entsprechenden Vordruck können Sie im Downloadbereich zum Ausdrucken herunterladen.

Damit wir über etwaige Besonderheiten im Umgang mit Ihrem Kind oder über gesundheitliche Beeinträchtigungen Ihres Kindes informiert sind und in etwaigen Notfällen über die richtigen Ansprechpersonen und Rufnummern verfügen, benötigt das Jugendtrainerteam zusätzlich einen separaten Fragebogen, welchen Sie bitte vollständig ausfüllen und uns unterzeichnet vor der ersten Trainingsteilnahme Ihres Kindes übergeben.

Diesen finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.

Beide Unterlagen werden nicht benötigt, wenn die Eltern während des Trainings permanent im Schützenhaus anwesend sind.

Wir freuen uns auf Sie/Euch

Ihr

Jugendtrainerteam der Echzeller Sportschützengemeinschaft e.V.

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