Eine Mannschaft besteht aus fünf Schützinnen oder Schützen. Eine Schützin oder ein Schütze kann in mehreren Mannschaften oder für mehrere Vereine starten, jedoch sollte eine Mannschaft aus fünf unterschiedlichen Personen bestehen.
Das Mindestalter für jugendliche Teilnehmer beträgt 14 Jahre.
Sofern minderjährige ohne Anwesenheit der Erziehungsberechtigten am Schießen teilnehmen möchten, verlangt der Gesetzgeber eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile, welche der Standaufsicht überlassen werden muss.
Das entsprechende Formular steht --> hier <-- zum download bereit.
Die von Gesetzgeber geforderten ausgebildeten „Verantwortlichen zur Kinder- und Jugendarbeit“ sind vor Ort anwesend.
Wir bitten Euch/Sie, dies bei der Zusammenstellung Eurer/Ihrer Mannschaften zu beachten